Warum muss ich meine Katze kastrieren lassen?
Warum muss ich die Katze kennzeichnen lassen?
Aufruf! Kastration für verwilderte Katzen
Helfen Sie uns im Stadtgebiet Bayreuth die verwilderten Katzen einzufangen, zu kastrieren und an Ort und Stelle wieder auszusetzen.
Eine wichtige Anmerkung vorweg: Die Methode des Einfangens, Kastrierens und Zurückbringens wurde in den 1970er Jahren in Großbritannien entwickelt, erprobt und weltweit als Methode der tierschutzkonformen Bestandregulierung verwilderter Katzen anerkannt. Auch §6 Abs.1 Nr.5 TierSchG besagt: Die Kastration – als einzige in der Praxis geeignete Maßnahme – ist eine zulässige Maßnahme zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung.
Unter Zusammenarbeit von der Stadt Bayreuth, dem Veterinäramt und dem Tierheim Bayreuth möchten wir dem Tierelend in der Stadt Bayreuth ein Ende bereiten. Dies geht aber nur unter der Mithilfe der Bevölkerung!
Wie können Sie uns helfen?
1. Sie melden uns freilaufende, herumstreunende, herrenlose Katzen, die kein Zuhause haben
2. Sie helfen uns die Katzen einzufangen.
3. Sie helfen uns beim Transport zum Tierarzt
Mit all diesen Hilfen leisten Sie einen großen Beitrag zum Tierschutz!
Wenn Sie Fragen zur Aktion haben, dann rufen Sie uns gerne an, am besten Montag oder Donnerstag zwischen 14 und 17 Uhr unter der Telefonnr. 0921/62634. Außerdem erklären wir Ihnen in dieser Zeit gerne weitere Details zum Ablauf der Kastrationsaktion.
Wir hoffen auf tatkräftige Unterstützung!
Der aktuelle Stand der Aktion
hier werden Sie immer den aktuellen Stand/Fortgang unserer Bemühungen zur Katzenkastrationspflicht in Bayern nachlesen können.
Kreiserntedankfest bei den Landwirtschaftlichen Lehranstalten an der Adolf-Wächter-Straße
Anlässlich des Kreiserntedankfestes am landwirtschaftlichen Zentrum von Bayreuth wurde auch dem Tierschutz seine Aufmerksamkeit geschenkt. Zusammen mit dem Veterinäramt Bayreuth Stadt haben wir unser Katzenprojekt anhand einer Schautafel präsentiert.
Wir hoffen, den Bürgern und Bürgerinnen die dringende Notwendigkeit von Katzenkastrationen deutlich gemacht zu haben.
Zusammenfassung der Geprächsrunde mit dem Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin
Am 3. August 2016 statteten der Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Herr Prof. Dr. Horst Spielmann und die SPD Landtagsabgeordnete, Susann Biedefeld dem Tierheim Bayreuth einen Besuch ab. Herr Prof. Spielmann berichtete von seinen Tätigkeiten und Erfahrungen als Tierschutzbeauftragter des Landes Berlins.
Er wurde vom Senator für Justiz und Verbraucherschutz in sein Amt berufen. Er ist in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit politisch und administrativ unabhängig. Bürger und Behörden werden von ihm in allen Fragen des Tierschutzes, bei Beschwerden von Bürgern über Verstöße gegen das Tierschutzrecht und insbesondere bei Rechtsetzungsvorhaben des Landes Berlin und des Bundes sowie auf EU-Ebene beraten. Zu speziellen Tierschutzfragen erstellt der Tierschutzbeauftragte ebenso Stellungnahmen für Berliner Behörden. Der Tierschutzbeauftragte initiiert und unterstützt zudem Projekte und Initiativen, um den Tierschutz in Berlin zu verbessern.
Er berichtete auch über das Berliner Forum Tierschutz: Als Gesprächs- und Informationsplattform aller am Tierschutz in Berlin interessierten Organisationen und Vereine hat sich diese Plattform sehr bewährt. Einbezogen werden hier die Amtstierärzte, die Tierärztekammer Berlin sowie die Tierschutzpolitischen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus.
Auf Einladung des Berliner Tierschutzbeauftragten findet auch die jährliche Sitzung der Tierschutzbeiräte der Bundesländer im Deutschen Bundestag statt. Diese regelmäßige Zusammenkunft ist auch dank der Teilnahme von tierschutzpolitischen Sprechern der Abgeordnetenhausfraktionen, Mitgliedern der Bundestagsfraktionen und des zuständigen Bundesministeriums sehr nutzbringend. Die Tierschutzbeauftragten der Länder (Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Saarland) und Sachsen-Anhalt) bzw. Landestierschutzbeiräten diskutieren konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland und fassen Beschlüsse, die sich an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern richten.
Prof. Dr. Spielmann betonte immer wieder, wie wichtig der interdisziplinäre Austausch zwischen diesen Interessengruppen für den Tierschutz ist. Nur durch fundierte Diskussionen sind Fortschritte im Tierschutz überhaupt möglich. Eine wichtige Rolle spielt auch die Presse, die diese Informationen an die Bürgerinnen und Bürger weitergibt.
Im Gegensatz dazu gibt es im Bundesland Bayern nur einen Tierschutzbeirat:
Er berät den für Tierschutz zuständigen Minister in allen Angelegenheiten des Tierschutzes. Hierzu wird er über alle grundsätzlichen Themen des Tierschutzes rechtzeitig informiert und zu besonderen insbesondere fachlich anstehenden Fragen des Tierschutzes gehört. Der Tierschutzbeirat hat darüber hinaus die Aufgabe, die Arbeit des Ministeriums auf dem Gebiet des Tierschutzes in Bayern zu fördern und zu unterstützen.
Dieser Beirat tagt lediglich zweimal im Jahr hinter verschlossenen Türen. Somit gibt es im Freistaat Bayern keine Möglichkeit öffentlich über tierschutzrelevante Themen zu diskutieren bzw. sich auszutauschen. Deshalb sollte auch für Bayern ein Tierschutzbeauftragter gefordert werden, der sich um die Belange bzw. Interessen der Tiere kümmert.
An dieser Stelle sei auch noch mal auf den Koalitionsvertrag hingewiesen, indem eine Verbesserung der Situation der Tierheime versprochen wurde.
Diese Gesprächsrunde hat ganz deutlich gezeigt, dass durch ein kooperatives Miteinander viel erreicht werden kann.
Besuch des Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin, Herr Prof. Spielmann
Am 3. August 2016 erwarten wir erneut Besuch im Tierheim. Es kommt der Tierschutzbeauftragte des Landes Berlins, Herr Prof. Dr. Spielmann zu einer Besichtigung des Tierheims und zu einem Gedankenaustausch über Tierschutzfragen, u.a. auch über die Notwendigkeit einer Katzenverordnung.
Der Runde Tisch im Tierheim Bayreuth
Am 20. Juni war es nun so weit. Zu dem Runden Tisch kamen ins Tierheim Bayreuth:
Frau Susann Biedefeld, MdL, SPD
Frau Dr. Gisela Blaeschke, Tierärztin
Herr Dr. Kai Braunmiller, Veterinäramt Stadt Bayreuth
Herr Dr. Klemens Dötsch, Veterinäramt Landkreis Bayreuth
Frau Sybille Pichl, Bürgermeisterin Eckersdorf
Hr. Dr. Christoph Rabenstein, MdL, SPD
Frau Elisabeth Rückert, Mitarbeiterin Frau Biedefeld
Das Ergebniss können Sie unter den folgenden links nachlesen:
Nordbayerischer Kurier:
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/kein-geld-fur-geschundene-katzen_486988
Susann Biedefeld:
http://susann-biedefeld.de/meldungen/kastrations-und-kennzeichnungspflicht-wuerde-katzenleid-verhindern/
Ankündigung: „Runder Tisch“ im Tierheim Bayreuth
Am 20. Juni 2016 kommt die Landtagsabgeordnete Frau Biedefeld (SPD) aus Coburg/Altenkundstadt zur Besichtigung des Tierheimes Bayreuth und einem anschließend „Runden Tisch-Gespräch“ zur Situtation der Tierheime (auch unter Berücksichtigung des Katzenkastreionsthemas) in Bayern.
Welches Ergebnis diese „Runde Tisch-Gespräch“ ergeben hat, werden wir dann wieder hier veröffentlichen.
Bericht von der Behandlung der Petition im Bayerischen Landtag
Am 21.04.2016 fand im Bayerischen Landtag eine Anhörung zur Situation der Tierheime in Bayern unter Berücksichtigung von Welpentransporten und Katzenkastration statt. Im Anschluss daran wurde unsere Petition zur Kastrations-, Kennzeichnung und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen behandelt.
Obwohl von Seiten der Tierheime (vertreten durch die Tierheimleiterinnen aus Augsburg und Garmisch-Partenkirchen) und dem Deutschen Tierschutzbund ganz klar aufgezeigt werden konnte, wie schlecht es um die finanzielle Lage und den baulichen Beschaffenheiten der Tierheime in Bayern bestellt ist, konnten die CSU-Abgeordneten nicht überzeugt werden, für eine Unterstützung der Tierheime zu stimmen. Alle Anträge der Anhörung wurden durch die CSU kategorisch blockiert, während SPD, Bündnis 90/Grüne und Freie Wähler alle Anträge befürworteten!
So war es dann auch keine Überraschung, dass unsere Petition ebenfalls ohne eine plausible Erklärung von den CSU-Abgeordneten abgelehnt wurde. Für diese Herrschaften ist das Tierleid anscheinend nicht sichtbar bzw. man will die Tatsachen nicht sehen und erst recht nicht finanzielle Mittel zu Verfügung stellen.
Für uns stellt sich nach diesem Tag im Maximillianeum die Frage, warum hat eine christlich, soziale Partei überhaupt nichts für den Tierschutz übrig?
Hier ein link http://herbertwoerlein.de/Informationen , der die Sichtweise der SPD wiedergibt.
Update: 19.04.2016 Unsere Petition
Am kommenden Donnerstag, den 21.04.2016 findet im Bayerischen Landtag die Besprechung unserer Petition statt.
Außerdem findest eine Expertenanhörung zur „Situation der Tierheime in Bayern unter Berücksichtigung von Welpentransporten und Katzenkastration“ statt.
Wir sind schon ganz gespannt, wie das Ergebnis aussehen wird.
Update 20.03.2016
I. Wie dieser Homepage zu entnehmen ist, haben wir inzwischen eine erneute Kastrationsaktion für das Jahr 2016 im Stadtgebiet Bayreuth gestartet.
Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stadt Bayreuth, dem Veterinäramt, dem Tierheim Bayreuth und ganz wichtig der Bevölkerung der Stadt. Wie beschrieben sind wir dabei auf die Mithilfe der Menschen angewiesen. Denn nur, wenn Sie uns die verwilderten Tiere melden, uns beim Einfangen und beim Transport zum Tierarzt helfen, kann diese Aktion zum Erfolg werden.
Darum unsere Bitte, halten Sie die Augen offen und haben Sie keine Scheu uns anzusprechen.
II. Wir haben auch beim Landkreis um eine Unterstützung für eine Katzenkastrationsktion angefragt. Die Antwort ist leider immer noch offen.
III. Am 27.01.2016 ist unsere Petition im Bayerischen Landtag eingegangen. Zur Zeit wird von der Bayerischen Staatsregierung eine Stellungnahme angefordert.Sobald diese vorliegt, wird der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz darüber beraten. Dies erfolgt in einer öffentlichen Sitzung und auf diesen Anhörungstermin warten wir im Moment.
Update 23.01.2016
Im Moment ist ein wenig Stillstand in unsere Bemühungen gekommen, weil in der bayerischen Politik das Problem der verwilderten / freilaufenden Katzen immer noch nicht erkannt worden ist.
Deshalb sieht unsere weitere Vorgehensweise wie folgt aus:
1) Wir möchten versuchen den Deutschen Tierschutzbund, die Ministerin Scharf und den Minister Huber mit ins Boot zu holen bzw. die Problematik noch mal ausführlich erklären und auch auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hinzuweisen.
2) Es werden alle Landtagsabgeordneten von Oberfranken ausführliche Informationen zu dem Thema Katzenkastrationen bekommen. Außerdem werden wie sie darüber informieren, dass wir unsere Petition im Bayerischen Landtag einreichen werden und wir bitten die Abgeorndeten hierfür um ihre Unterstützung.
3) Zudem versuchen wir mit den restlichen Spendengeldern von unserer Weihnachtskugelaktion für die Katzenkastrationen die Zahlreichen, verwilderten Katzen im Landkreis zu unterstützen. In manchen Gegenden gibt es regelrechte Brennpunkte mit z.B. 15 Katzen (Katern und Kätzinnen), die dort frei leben, keinen Besitzer haben, aber sich ungehindert vermehren. Wenn diese Katzen nicht kastriert werden, werden es irgendwann so viele, dass man es überhaupt nicht mehr in den Griff bekommt.
Wenn Sie nun sagen, meine Katzen sind kastriert, aber ich möchte meinen Beitrag zur Reduzierung von dem Katzenleid beitragen, dann können Sie uns jederzeit mit Spenden unter die Arme greifen.
Punkt 1) Der Deutsche Tierschutzbund wurde bereits angeschrieben und wir erhielten auch schon ein Antwortschreiben: Hierin wird betont, dass unsere Bemühungen sehr positiv bewertet werden.
Punkt 2) Anschreiben an die Landtagsabgeordneten
Der folgende Test gibt das Schreiben an alle Landtagsabgeordneten von Oberfranken wieder. Am Ende des Schreiben befinden sich die Abbildungen auf die sich der Text bezieht, ebenso die Literaturangaben.
Zum Inhalt dieses Schreibens: Aus aktuellem Anlass fordern wir die Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen auch in Bayern, damit dem seit langem bekannten Katzenelend ein Ende bereitet wird. Dazu sollten alle verwilderten Katzen eingefangen werden, kastriert und wieder ausgesetzt werden. Damit keine Tiere mehr entsorgt werden können, fordern wir die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen.
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete,
in Ihrer Funktion als Landtagsabgeordnete für Oberfranken möchten wir Sie um Ihre tatkräftige Unterstützung bitten:
Dem Tierschutzverein Bayreuth ist es ein großes Anliegen die Situation der Freigängerkatzen in Stadt und Landkreis zu verbessern. Im Jahr 2013 kamen sehr viele, kranke Katzen ins Tierheim Bayreuth, die gesund gepflegt werden mussten, bevor überhaupt daran zu denken war, sie in ein neues Zuhause zu vermitteln.
Dies war für uns das Startsignal, etwas an der Lage der Freigängerkatzen zu ändern. Um in Zukunft dieses Katzenleid (siehe Abb.: 1 „Alte & kranke Katzen“ / „Junge & kranke Katzen“) zu vermeiden, hilft langfristig nur die gesetzlich vorgeschriebene Kastrationen von Freigängerkatzen. Unter der Definition Freigänger versteht man, zum einen Katzen, die ein Zuhause haben und sich draußen frei bewegen und zum anderen „verwilderte“ Katzen, die ausgesetzt wurden oder bereits in der Freiheit geboren wurden und somit keinen Besitzer mehr haben. Andere Bundesländer (Niedersachen und Nordrhein-Westfalen) sind schon mit einem guten Beispiel vorangegangen und haben die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen eingeführt (Stand Aug. 2015: 261 Städte und Gemeinden, die dem Beispiel von Paderborn gefolgt sind und eine Kommunalverordnung zur Kennzeichnung- und Kastrationspflicht erlassen haben). Erste Ergebnisse von Bruchhausen-Vilsen zeigen folgendes: „In der Samtgemeinde finden sich immer wieder Populationen von herrenlosen freilebenden Katzen, die neu oder wiederkehrend an unterschiedlichen Stellen in Erscheinung treten“, trotz der seit 2013 regelmäßig durchgeführten Kastrationsaktionen. Sie führen diese Beobachtung darauf zurück, dass man „mit einer inselhaften Aktion nur eingeschränkt Erfolge erzielen kann. Durch Wanderbewegungen von Katzen aus umliegenden Gemeinden zwischen Gemeindegrenzen wird die Wirkung eingeschränkt bis aufgehoben. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine tierschutzgerechte Wirkung nur durch eine übergreifende (landesweite) Festlegung erreicht werden“ kann. (Kammann, E-mail) Auf der anderen Seite kann die Gesamtgemeinde aber auch sehr erfreuliche Zahlen vorweisen:
– 2013 wurde die Katzenkastrationsverordnung umgesetzt und in Zusammenarbeit mit Vier Pfoten Kastrationsaktionen durchgeführt
– Insgesamt wurden 350 Katzen kastriert, medizinisch versorgt und wieder ausgesetzt; hiermit wurde verhindert, dass weitere 2500 Katzen geboren worden wären
Die Methode des Einfangens, Kastrierens und Zurückbringens wurde in den 1970er Jahren in Großbritannien entwickelt, erprobt und weltweit als Methode der tierschutzkonformen Bestandregulierung verwilderter Katzen anerkannt (Binder / tieranwalt.at).
Wie gesagt, wir konnten und wollten bei dem im Tierheim Bayreuth immer häufiger auftretenden Tierelend nicht mehr zuschauen und so beschlossen wir, hier muss Abhilfe geschaffen werden.
Im ersten Schritt riefen wir die beigefügte Petition (siehe weiter unten) ins Leben und sammelten 712 Unterschriften. Die Petition wurde auch schon dem Bayerischen Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz z. Hd. Frau Ministerin Ulrike Scharf übergeben.
Im zweiten Schritt werteten wir die Unterlagen über die Fundkatzen des Tierheims Bayreuth aus: Die letzten 10 Jahre (2005-2014) zeigen, dass die Anzahl der Fundkatzen aus dem Stadtgebiet leichten Schwankungen unterworfen ist. Gab es in einem Jahr etwas weniger Fundkatzen, so wurden im Jahr darauf deutlich mehr Katzen abgegeben (Abb.: 3). Die Anzahl der Fundkatzen aus dem Landkreis Bayreuth weisen einen ganz deutlichen Trend auf: die Zahlen steigen von Jahr zu Jahr und dieser Trend setzt sich 2015 leider fort (Mitte Nov.: 132 Fundkatzen). Die Angaben zu den Fundkatzen aus den Jahren 2012-2014 im Landkreis und der Stadt Bayreuth werteten wir detailliert aus. Das Ergebnis können Sie den Anlagen 2012-14 LK (Abb.: 4) und 2012-2014 Stadt (Abb.: 5) entnehmen. Die Hauptaussage dieser Aufstellung: Es werden von Jahr zu Jahr mehr Fundkatzen im Tierheim abgegeben und die Hälfte dieser Tiere ist krank. Nur ein relativ geringer Anteil der Katzen ist kastriert und gekennzeichnet.
Im dritten Schritt sammelten wir Spenden im Rahmen einer Weihnachtsaktion und führten damit eine Kastrationsaktion durch, in der wir einigen Personen einen Zuschuss gewähren konnten.
Doch leider reichen diese Aktionen noch bei Weitem nicht aus, das Katzenelend in Stadt und Landkreis Bayreuth zu minimieren, denn gerade jetzt im Oktober 2015 wurden wieder sehr viele kranke Katzenbabys im Tierheim abgegeben. Hier muss endlich Einhalt geboten werden und die Lösung ist die Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht auch in Bayern. Denn unsere geschilderte Situation finden Sie in jedem Landkreis in Bayern.
Unsere Petition werden wir demnächst auch noch im Bayerischen Landtag einreichen. Dafür hoffen wir auf Ihre Unterstützung.
Weiterhin nicht aus den Augen verlieren, sollte man bei der Betrachtung dieses umfangreichen Problems den aktuellen Koalitionsvertrag: „Wir werden gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Initiative ergreifen, um das Problem überfüllter Tierheime anzugehen.“ Gerade bei der hohen Anzahl an kranken Tieren ergibt sich sehr schnell ein Platzproblem, denn man kann sie in dem kranken Zustand nicht mit anderen Tierheiminsassen vergesellschaften wegen Ausbreitung der Krankheiten (hier besonders Katzenschnupfen, Durchfallerkrankungen und Parasitenbefall) durch Ansteckung.
Gerade bei der Gesundheitsgefährdung der Menschen durch freilebende Katzen sollte Folgendes bedacht werden:
Stade S.10: Durch die Ausbreitung und Übertragung von Infektionen und Parasiten bei lebenden Hauskatzen, kann ein gesundheitliche Gefährdung von Menschen, vor allem mit ineffizienten Immunsystem wie Kinder, Senioren , Diabetiker, Systemerkrankte, Asthmatiker, Tumorpatienten, Schwangere etc. nicht ausgeschlossen werden:
– Gefährdung durch virale, bakterielle und parasitäre Zoonosen:
– Toxoplasmose (kann Schizophrenie auslösen)
– Durchfallerkrankungen mit Salmonellen, Shigellen, Yersinien, Camphylobacter, Giardien (siehe hierzu Abb.: 6)
– Helmintose (Rund- u. Plattwürmer mit Schäden am zentralen Nervensystem, Auge, Muskulatur, innere Organe, Stoffwechsel)
– Flöhe, Pilze (Hauterkrankungen)
eine erhöhte Populationsdichte führt zu vermehrten Ausscheidungen (in Gärten, auf Schulhöfen, Spielplätzen etc.); diese Ausscheidungen stellen eine hygienische Zumutung für die Bevölkerung da; Freigängerkatzen, die in menschlicher Obhut leben übertragen ebenfalls die Erreger; erhöhte Populationsdichte hat vermindertes Futterangebot zur Folge, sodass sich die Katzen verstärkt auf öffentlichen Plätzen aufhalten, um sich hier von Lebensmittelabfällen zu ernähren.
Zusammenfassend möchten wir noch mal ganz klar sagen: Das Katzenleid, das bei einer hohen Besatzdichte vorliegt, muss abgeschafft werden. Das Ziel muss ganz klar heißen: Eine niedrige Besatzdichte von Katzen, die kastriert und gekennzeichnet sind und somit in einer angemessenen Populationsdichte ohne Stress durch Artgenossen und Futtermangel leben können.
„Die Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht soll nicht als Überwachungsmöglichkeit eingesetzt werden, sondern es soll eine Bewusstseinsänderung bei der Bevölkerung bewirkt werden (Bachelor S. 24). Durch die zusätzliche Kennzeichnung der Katzen wird das Aussetzen von Hauskatzen deutlich erschwert.
Warum eine Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht so notwendig ist!
Zur Vermeidung von gesundheitlicher Gefährdung des Menschen durch die Verunreinigungen der Katzen mit schädlichen Erregern
eine verwilderte Hauskatze ist kein Wildtier mehr, so dass es keine eigenständige Geburtenregelung mehr gibt, d.h. sie vermehren sich auch noch unter den aller widrigsten Umständenè größtes Katzenelend, Katzenleid
Katzen sterben aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes oder im Straßenverkehr, da sie immer weitere Wege zurücklegen, um neue Reviere zu finden
§20a GG: „die Verpflichtung zum Schutz der Tiere vor Leiden und Schmerzen ist zur staatlichen Aufgabe geworden; Das Dahinsiechen einer unter Hunger, durch Krankheit oder Verletzung an Schmerzen leidende Hauskatze ist als ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung anzusehen.
Dezimierung der Singvögel und Kleinsäugerpopulationen
Unhaltbarer Zustand in den völlig überfüllten Tierheimen
Geruchsstarkes Reviermarkieren der Kater verärgert die Menschen
Störend der Lärm durch Revierkämpfe sowie Paarungen der Katzen
Es sollte Rechnung getragen werden gegenüber der veränderten emotionalen Einstellung der Gesellschaft in Bezug auf Tierschutz: man mutet der Bevölkerung den Anblick von leidenden Tieren zu; häufigeres Auffinden von toten, verwahrlosten oder unterversorgten Katzen stellt für die Gesellschaft eine moralisch Zumutung dar (Bachelor, S. 7)
Wenn Sie nun sagen, Ja, hier muss etwas getan werden, dann würden wir uns über Ihre Unterstützung sehr freuen. Über eine Stellungnahme, ob Sie unsere Initiative unterstützen würden, würden wir uns sehr freuen.
Denn nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Tierheim, Landratsämtern und Kommunen kann das Tierleid bekämpft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Schug (Mitarbeiterin im Tierheim Bayreuth) & Dr. Karin Stanzel
Ehrenamtliche Mitarbeiterin im Tierheim Bayreuth
Literaturangaben:
Insa Twietmeyer: Bachelorarbeit im Studiengang „Allgemeine Verwaltung“Die Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung der Katzenpopulation mittels Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen. – Eine Darstellung am Beispiel der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet des Landkreises Diepholz, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen (KatzenV) und den Kastrationsprojekten der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen in Zusammenarbeit mit dem Bündnis „Pro Katze“.
Regina Binder: Angewandter Tierschutz: Die Kastration verwilderter Hauskatzen. http://www.tieranwalt,at/fxdatat/tieranwalt/prod/media/files/Kastrationen_Ear_tipping.pdf
Landkreis Stade: http://initiative-katzenschutz.de/index.php/beschlusvorlage
Volker Kammann: persönliche Information per E-mail

Abb.: 3 : Fundkatzenzahlen aus Stadt und Landkreis Bayreuth 2005-2015
Die Abbildungen 4 und 5 sind unten auf dieser Seite nachzulesen unter:
Fundtierzahlen von 2012 bis 204 detailliert für die Stadt Bayreuh
Fundtierzahlen von 2012 bis 2014 detailliert für den Landkreis Bayreuth
Ebenso unter auf dieser Seite die Abb.:6 Giardienerkrankungen
Wie alles begann
Das Bayreuther Tierheim fordert:
Katzenkastrations-und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen
Warum stellten wir diese Forderung auf?
•Im Jahr 2014 gab es eine Zeit, da fast täglich Fundkatzen im Tierheim abgegeben wurden, die sehr krank waren. Davor konnte man die Augen nicht verschließen.
•So suchten wir nach einer Lösung und diese Lösung konnte nur heißen, Katzenkastration um Katzenleid zu verhindern.
•In 169 Gemeinden Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens gab es eine Katzenkastrationspflicht für Freigängerkatzen.
•Die Verordnung des Landkreises Diepholz über die Katzenkastrations- & Kennzeichnungspflicht wurde zu unserem Vorbild:
- Gründe für unsere PetitionWarum muss ich meine Katze kastrieren lassen?
Trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen des Tierschutzvereins Bayreuth steigt die Anzahl der herrenlosen, teils verwilderten Katzen in Stadt und Landkreis Bayreuth immer weiter an. Durch immer mehr Katzen werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt. Außerdem wird das Tierheim durch als Fundtiere und halbverwilderte Jungtiere abgegebene herrenlose Katzen, oft auch ganze Würfe, besetzt, so dass von zuhause weggelaufene Katzen nur noch begrenzt aufgenommen und an den Besitzer zurück gegeben werden können. Jede vermehrungsfähige Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann 2 mal im Jahr jeweils 4 bis 6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können selbst ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen. Deswegen müssen männliche und weibliche Freigängerkatzen ab dem 6. Lebens-monat kastriert werden, um eine Vermehrung zu verhindern. Gleichzeitig bleibt Ihre Katze hierdurch gesünder, weil die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten ohne Geschlechtsverkehr und Revierkämpfe deutlich geringer ist.
HINWEIS: Das regelmäßige Füttern von unkastrierten Katzen unterstützt die unkontrollierte Vermehrung und ist genauso verantwortungslos und wenig tierschutz-gerecht. Deshalb muss auch derjenige, der regelmäßig Katzen füttert, für die Kastration der gefütterten Katzen sorgen.
Warum muss ich die Katze kennzeichnen lassen?
Nur durch die Kennzeichnung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden. Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigänger-katzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurück geben zu können.
Wer führt die Kastration durch?
Jeder praktizierende Tierarzt, der Kleintiere behandelt, kann Katzen kastrieren. Dies erfolgt üblicherweise nach vorheriger Terminabsprache. Über Durchführung und Folgen einer Kastration und Kennzeichnung sowie die Kosten berät Sie ebenfalls Ihr Tierarzt.
Kastration verhindert Tierleid (siehe Giardienerkrankungen)
Somit stellte sich uns die Frage, was können wir tun, um dieses Katzenelend zu reduzieren? In einem ersten Schritt riefen wir eine Petition ins Leben, um den Politikern in München deutlich zu machen, dass ganz dringend etwas gegen dieses Tierleid getan werden muss.
Unsere bisherigen Aktionen
Die Petition
Alle Hunde- & Katzenbesitzer sollte ihren Hund bzw. ihre Katze, die älter als 6 Monate sind, chippen oder tätowieren und in einem zentralen Register (z.B. TASSO) anmelden. Auf dem Chip steht eine 15-stellige Nummer, die nur einmal existiert und damit weltweit erkannt wird, wodurch Angaben zu Halter und Tier fest eingetragen sind. Seit dem 1.Juli 2013 müssen z.B. Hunde in Niedersachsen in einem Zentralregister registriert sein, ansonsten droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Bei der großen Anzahl an entlaufenen und ausgesetzten Hunden & Katzen in Bayern, die die Tierheime bevölkern, sollte es auch hier zur Pflicht werden. Ein registriertes Tier wird nicht so leicht „entsorgt“ wie ein nicht registriertes Tier. Es ist die sicherste Methode sein verloren gegangenes Tier zurück zu bekommen. Die Städte und Gemeinden könnten diese Aktion fördern, indem sie den Hundebesitzern ein wenig entgegen kommen: Für ein gechipptes und bei einem Zentralregister angemeldetes Tier muss 5% weniger Hundesteuer gezahlt werden. Eine Kennzeichnung- und Registrierungspflicht für freilebende Katzen sollte mit einer Kastrationspflicht verbunden werden, damit dem Problem der unkontrollierten Fortpflanzung der Katzen Einhalt geboten wird. Die stetig anwachsende Population streunender Katzen stellt nicht nur eine Gefährdung für Besitzerkatzen durch ansteckende Katzenkrankheiten dar, sondern ist auch für die Bevölkerung ein nicht unerhebliches Risiko, da einige Infektionserreger auch auf den Menschen übertragbar sind und zu Erkrankungen führen können. Darum fordern wir alle Tierfreunde und Bürger auf, uns bei unserer Forderung zu unterstützen, indem Sie diese Petition unterschreiben. Sie sorgen so für das Wohl der Tiere!
==> Fast ein Jahr lang sammelten wir Unterschriften und versuchten die Menschen auf die Problematik aufmerksam zu machen.
==> Insgesamt konnten wir 712 Unterschriften nach München an das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz z.Hd. Frau Ministerin Scharf schicken.
Gleichzeitig wollten wir aber nicht nur Forderungen aufstellen, sondern auch selber aktiv werden. Deshalb wollten wir Spenden sammeln, um eine Katzenkastrationsaktion durchführen zu können.
Weihnachtsbaumkugeln für die KastrationsaktionUnser größter Wunsch für das Jahr 2015 war es, die Katzenkastrations- und Katzenkennzeichnungspflicht in Stadt und Landkreis Bayreuth per Gesetz einzuführen. Um zu zeigen, wie ernst uns dieses Anliegen ist, wollten wir Anfang 2015 (01.03.2015- 31.05.2015) eine Katzenkastrationsaktion für freilaufende Katzen in Stadt und Landkreis Bayreuth durchführen, bei der wir einen Teil der Kastrationskosten (20,00 EUR für eine Katze; 10,00 EUR für einen Kater) übernehmen wollen. Wir möchten so Katzenleid verhindern helfen. Wir hoffen natürlich, dass wir sehr viele Kugeln verkaufen können, damit viele Katzen mit „Rabatt“ kastriert werden können. Es können aber nur so viele Zuschüsse gezahlt werden, wie Kugeln verkauft wurden. D.h., wenn die Kugeln bereits im April ausgegeben sind, dann ist die Aktion damit beendet. Wie heißt es so schön, wenn weg, dann weg. Ab dem 1. Advent , genauer gesagt ab dem 29.11.2014, können die Tannenbaumkugeln (bei Glühwein & Plätzchen, sowie viele Informationen zum Thema Katzenkastration) im Tierheim gekauft werden, die zum einen unseren Tierheim-Tannenbaum schmücken sollen und zum anderen einen Gutscheinwert von 10,00 EUR (blaue Kugeln) für die Unterstützung einer Katerkastration und 20,00 EUR (rote Kugeln) für die Kastration einer Katze haben. An allen 4 Adventswochenenden (Sam. + Son.) findet die Aktion jeweils von 14-17 Uhr statt. Am 4. Advent, ebenfalls bei Glühwein und Plätzchen, wird der Baum geschmückt und es gibt die erste Bekanntgabe des Spendenstandes.
Wir waren über die überwältigende Spendenbereitschaft der „Bayreuther“ aus Stadt und Landkreis sehr überrascht. Auch das große Interesse an diesem Thema bestärkte uns, hier weiterhin Einsatz zu zeigen.
Neben der tollen Spendensumme von EUR 3120,00, wofür wir hier nur nochmal Danke sagen können, erhielten wir auch Unterstützung von der Oberbürgermeisterin Frau Merk-Erbe. Auch ihr ganz herzlichen Dank.
Vorläufiges Ergebnis der KatzenkastrationsaktionZuschüsse wurden ausgezahlt für 36 Katzen und 7 Kater, des Weiteren erhielten einige Personen Zuschüsse, die jeweils im Laufe der letzten Jahre ca. 20 wilde Katzen kastrieren ließen.
In der Stadt Bayreuth wurden ca. 20 Freigänger eingefangen, kastriert und wieder an Ort und Stelle ausgesetzt
Erster Erfolg
Am 1. April 2015 ist über die Delegationsverordnung der § 13b TierSchG in München in Kraft getreten.
„§ 13b“: Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen 1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und 2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung 1. der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie 2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschriebenwerden. Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.
Der § 13b zeigt zwar guten Willen, aber rechtlich gesehen beinhaltet er sehr viele Tücken, wodurch es mit der Umsetzung sehr schwierig ist. D.h. dieser Paragraph löst unser Katzenleidproblem leider noch nicht.
III. Daten, Zahlen & Fakten aus dem Bayreuther TierheimIn der nun folgenden Übersicht werden die Fundtierzahlen aus dem Bayreuther Tierheim dargestellt.
Die Fundtierzahlen stamenn aus den Jahren 2012-2014 und sind detailliert für den Landkreis Bayreuth und die Stadt Bayreuth aufgezeigt:
Fundtierzahlen von 2012 bis 2014 detailliert für den Landkreis Bayreuth
Zusammenfassung
Zu guter Letzt ein Zitat aus der Bachelorarbeit von Ines Twietmeyer: „Die Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht soll nicht als Überwachungsmöglichkeit eingesetzt werden, sondern es soll eine Bewusstseinsänderung bei der Bevölkerung bewirkt werden. Durch die zusätzliche Kennzeichnung der Katzen wird das Aussetzen von Hauskatzen deutlich erschwert.“
Wenn wir dieses Ziel auch in Bayern erreichen könnten, dann wäre es ein großer Schritt für den Tierschutz. Es würde das Katzenleid deutlich reduzieren.